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Schulordnung

Schulvereinbarung der Grundschule Benningen

 

Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele Kinder und Erwachsene einen großen Teil des Tages miteinander verbringen. Damit sich in dieser Zeit alle wohlfühlen und in Ruhe lernen können, werde ich folgende Regeln beachten:

1. Allgemeine Verhaltensregeln
 

  1. Ich gehe freundlich mit Schülern und Erwachsenen um und nehme Rücksicht auf sie.

  2. Ich helfe und unterstütze andere.

  3. Ich verhalte mich stets so, dass ich Mitschüler/innen nicht störe, beleidige oder gefährde.

  4. Ich befolge die Anweisungen der Schulleitung, der Lehrer/innen und des Hausmeisters.

  5. Ich halte das Schulgelände und das Schulhaus sauber.

  6. Gegenstände, die andere gefährden oder den Unterricht stören, darf ich nicht in die Schule bringen. Spielzeugwaffen dürfen auch in der Faschingszeit nicht mit in die Schule gebracht werden.

  7. Wenn ich etwas beschädige oder verschmutze, müssen meine Eltern und ich für die Beseitigung des Schadens sorgen.

  8. Während der Schulzeit darf ich das Schulgelände nur nach Rücksprache mit der Schulleitung und meinen Eltern verlassen.

  9. Fünf bis zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn treffe ich auf dem Schulhof ein. Nach Absprache mit dem Klassenlehrer warte ich auf dem Schulhof oder gehe ins Klassenzimmer.

  10. Ich darf erst nach bestandener Radfahrprüfung mit dem Rad in die Schule kommen. Roller und Kick-Boards sind nicht erlaubt.

     

2. Verhalten im Schulgebäude
 

  1. Ich bewege mich rücksichtsvoll im Schulhaus und renne nicht.

  2. Ich hänge meine Jacke und meinen Sportbeutel an die Garderobe.

  3. Ich halte meinen Arbeitsplatz und das Klassenzimmer sauber.

  4. Die Toilette hinterlasse ich sauber und wasche stets meine Hände.

  5. Nach Unterrichtsschluss kann ich nicht mehr in das Klassenzimmer.

 
 

3. Verhalten auf dem Schulhof
 

  1. Spiele, die andere verletzen können, sind nicht erlaubt. Für Ballspiele werden nur grundsätzlich nur Softbälle benutzt.

  2. Ich achte auf Sauberkeit und werfe Abfall in die Mülltonne.

  3. Die Bewegungspause verbringe ich auf dem Schulhof. Bei Regen bleibe ich mit der Klasse im Klassenzimmer.

  4. Ich schütze die Pflanzen und betrete die Grünanlagen nicht (Außer zur Pflege und Ernte mit Erlaubnis der LehrerInnen)

 
 

4. Weitere Regelungen für die Eltern
 

  1. Im Krankheitsfall unterrichten Sie bitte am ersten Fehltag über eine/n Mitschüler/in direkt den Klassenlehrer. Für den Fall, dass keine Mitschüler/in erreicht wurde, bitte die Krankmeldungen telefonisch oder schriftlich am ersten Fehltag an das Sekretariat richten. Spätestens am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Bei längeren Erkrankungen oder häufigen Fehlzeiten kann der Klassenlehrer ein Attest anfordern.

  2. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Beurlaubungen bis zu 2 Tagen können vom Klassenlehrer genehmigt werden, längere Beurlaubungen muss die Schulleitung bewilligen. Eigenmächtige Verlängerung der Ferien wird mit Bußgeld bestraft.

  3. Handys dürfen nur in Ausnahmefällen nach Genehmigung durch die Schulleitung mit in die Schule gebracht werden.

 
 

Sonderregelungen
 

Der Krisenplan und der Sporthallenplan ergänzen diese Vereinbarung.

 

Bei Verstößen gegen die vereinbarten Regeln werden Konsequenzen eingefordert, die mit dem Regelbruch in Zusammenhang stehen. Ist das Unterrichten auf Grund eines massiven Fehlverhaltens nicht möglich oder ist die Sicherheit von Mitschülern gefährdet, werden die Erziehungsberechtigten sofort in Kenntnis gesetzt und müssen das Kind abholen.

 

Ich / wir habe die Vereinbarung der Grundschule Benningen zur Kenntnis genommen, und ich weiß / wir wissen, dass grobe Verstöße gegen die Schulvereinbarung konsequent geahndet werden.

 

Mein Klassenlehrer / meine Klassenlehrerin hat mit mir die Schulvereinbarung besprochen und ich verspreche, mich an die Abmachungen zu halten. Bei Regelverstößen, muss ich für eine Wiedergutmachung einstehen.

 
 

Benutzungsordnung der Schulbücher
 

Die Schulbücher sind Eigentum der Gemeinde Benningen und werden als solche auch von der Gemeinde bezahlt. Ein pfleglicher Umgang und das Einbinden ist deshalb Voraussetzung für eine mehrjährige Benutzung.

 

Verloren gegangene Bücher,die nicht mehr ausgeteilt werden können, müssen von den Erziehungsberechtigten, wie nachfolgend geregelt, ersetzt werden.

 

1 Jahr Benutzung - 80% vom Neupreis

2 Jahre Benutzung - 60% vom Neupreis

3 Jahre Benutzung - 40% vom Neupreis

4 Jahre Benutzung - 20% vom Neupreis

 

Nach der Entschädigung geht das Buch in Ihren Besitz über.

 

Bitte helfen Sie mit, die Bücher sorgfältig zu behandeln.

Schulordnung
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